Ein Angebot der NOVALEX Rechtsanwaltskanzlei (Kanzlei Novalex GmbH). Diese Seite wird nicht von Meta betrieben oder unterstützt. Meta, Facebook und Instagram sind Marken der Meta Platforms, Inc. bzw. verbundener Unternehmen.

Klage gegen Facebook: Datenleck oder Tracking – was trifft auf Sie zu?

Wer Facebook verklagen will, meint meist einen von zwei Vorgängen: das Datenleck, bei dem Unbekannte 2018 und 2019 Profildaten samt Telefonnummern einsammelten, die 2021 im Internet auftauchten, oder das Tracking, also die Datenerhebung über Meta Business Tools auf fremden Websites und in Apps. Rechtlich sind das zwei getrennte Sachverhalte mit eigenen Verfahren. Diese Seite der NOVALEX Rechtsanwaltskanzlei aus Düsseldorf hilft Ihnen, beides zu unterscheiden und den passenden Weg zu finden; wir selbst vertreten gegen Meta nur in Tracking-Fällen und nur Mandanten mit Rechtsschutzversicherung.

Facebook-Klage: zwei Vorgänge, getrennte Wege

Kurz gesagt: Hatten Sie 2018 oder 2019 ein Facebook-Konto mit hinterlegter Telefonnummer, kann Sie das Datenleck betreffen – dazu gibt es die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), NOVALEX vertritt hier nicht. Nutzen Sie Facebook oder Instagram oder haben Sie sie seit Mai 2018 genutzt, kann Sie das Tracking betreffen – dann kommen eine eigene Klage oder eine Verbandsklage in Betracht. Beides kann zugleich zutreffen.

Datenleck: Profildaten mit Telefonnummer, 2021 veröffentlicht

Woran Sie es erkennen:

Was Sie tun können: Die Musterfeststellungsklage des vzbv zum Datenleck – bei den Verbraucherzentralen „Sammelklage“ genannt – ist beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg anhängig (Az. 11 VKl 1/24). Am 24. Juni 2026 hat das Gericht das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Zulässigkeit dieser Verbandsklage vorgelegt. Ob Sie sich derzeit anmelden können, erfahren Sie im Verbandsklageregister des Bundesamts für Justiz und auf der Seite der Verbraucherzentralen; dort prüft ein Klage-Check auch, ob Sie teilnehmen können.

NOVALEX vertritt in dieser Sache nicht.

Tracking: Daten von fremden Websites und Apps

Woran Sie es erkennen:

Was Sie tun können: Es gibt zwei Wege – eine Einzelklage oder die Verbandsklage des Verbraucherschutzvereins (VSV) aus Wien. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung und wohnen Sie in Deutschland, können Sie bei NOVALEX wegen einer Einzelklage anfragen; wie eine solche Klage ausgeht, hängt vom Einzelfall ab. Über Klagen wegen der Business Tools haben Gerichte bisher so entschieden:

Oberlandesgerichte, die Meta verurteilt haben, sprachen zwischen 250 € und 3.000 € zu, meist zwischen 500 € und 1.500 € (Stand: 12. Oktober 2026). Landgerichte entschieden sehr unterschiedlich: Einige sprachen mehr zu, andere wiesen Klagen ab. Der Bundesgerichtshof hat noch nicht entschieden.

Ansprüche können verjähren. Wir prüfen das für Ihren Fall.

Einzelklage mit Rechtsschutz anfragen

Ohne Rechtsschutzversicherung können wir Sie in diesem Verfahren derzeit nicht vertreten. Die Anmeldung zur Verbandsklage beim Bundesamt für Justiz ist kostenlos; im Erfolgsfall erhält der Prozessfinanzierer dort einen Anteil.

Die Verbandsklage des VSV läuft ebenfalls vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (Az. 11 VKl 1/25); Bekanntmachung und Anmeldeformular finden Sie in der Bekanntmachung der VSV-Klage im Verbandsklageregister. Beides gleichzeitig geht nicht: Solange die Verbandsklage läuft, sperrt eine Anmeldung dort die eigene Klage zum selben Vorwurf (§ 11 Abs. 2 VDuG).

Beides – oder weder noch?

Datenleck und Tracking sind voneinander unabhängig: Wer von beidem betroffen ist, kann beide Wege getrennt prüfen. Im Verbandsklageregister ist außerdem eine dritte Verbandsklage gegen Meta bekanntgemacht; sie betrifft das Training von KI mit personenbezogenen Daten und KI-gesteuerte Systeme. Bei jeder der drei Klagen weist das Bundesamt für Justiz darauf hin, dass andere Sachverhalte nicht erfasst werden.

Ihr Konto wurde gehackt oder gesperrt? Darum geht es in keinem dieser Verfahren. Meta hat dafür eigene Hilfeseiten: „Ein gehacktes Konto wiederherstellen“ und „Mein persönliches Facebook-Konto wurde gesperrt oder deaktiviert“.

Facebook verklagen: was das praktisch heißt

Verklagt wird nicht „Facebook“, sondern die Meta Platforms Ireland Limited mit Sitz in Dublin, die Facebook und Instagram betreibt; gegen sie richten sich auch die hier genannten Verbandsklagen. Leben Sie in Deutschland, müssen Sie dafür nicht in Irland klagen: Sie können vor einem deutschen Gericht klagen (Art. 79 Abs. 2 Satz 2 DSGVO), auch beim Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts (§ 44 Abs. 1 Satz 2 BDSG).

Kosten einer Klage wegen Tracking

Bei Rechtsschutz fragen wir die Kostenübernahme für Sie an. Ob und in welchem Umfang die Versicherung zahlt, entscheidet sie; eine Selbstbeteiligung richtet sich nach Ihrem Vertrag.

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Häufige Fragen

Kann ich Facebook verklagen?

Ja. Wer in Deutschland lebt, kann die Meta Platforms Ireland Limited, die Facebook betreibt, vor einem deutschen Gericht verklagen. Welcher Weg in Betracht kommt, hängt davon ab, ob es um das Datenleck oder um Tracking geht; ob eine Klage Erfolg hat, entscheidet das Gericht im Einzelfall.

Woran erkenne ich, ob ich vom Datenleck betroffen bin?

Betroffen sein kann, wer 2018 oder 2019 ein Facebook-Konto mit hinterlegter Telefonnummer hatte. Öffentlich sichtbar musste die Nummer nicht sein: Ob sich ein Profil über die Nummer finden ließ, hing von der Einstellung zur Suchbarkeit ab, und voreingestellt war dort „alle“. Ob Sie an der Klage des vzbv teilnehmen können, prüft der Klage-Check der Verbraucherzentralen.

Betreffen Datenleck und Tracking auch Instagram?

Das Datenleck betraf Facebook-Konten, und die Klage des vzbv bezieht sich nur auf Facebook-Nutzer. Die Datenerhebung über Business Tools betrifft dagegen beide Netzwerke; in diesen Fällen vertritt NOVALEX Facebook- wie Instagram-Nutzer, die in Deutschland wohnen und rechtsschutzversichert sind.

Kann ich wegen Datenleck und Tracking gleichzeitig vorgehen?

Ja. Die beiden Vorgänge werden getrennt verfolgt, und eine Anmeldung zur Klage des vzbv erfasst nur das Datenleck, nicht die Business Tools. NOVALEX vertritt dabei nur im Tracking-Teil und nur Mandanten mit Rechtsschutzversicherung.

Quellen