Klage gegen Facebook: Datenleck oder Tracking – was trifft auf Sie zu?
Wer Facebook verklagen will, meint meist einen von zwei Vorgängen: das Datenleck, bei dem Unbekannte 2018 und 2019 Profildaten samt Telefonnummern einsammelten, die 2021 im Internet auftauchten, oder das Tracking, also die Datenerhebung über Meta Business Tools auf fremden Websites und in Apps. Rechtlich sind das zwei getrennte Sachverhalte mit eigenen Verfahren. Diese Seite der NOVALEX Rechtsanwaltskanzlei aus Düsseldorf hilft Ihnen, beides zu unterscheiden und den passenden Weg zu finden; wir selbst vertreten gegen Meta nur in Tracking-Fällen und nur Mandanten mit Rechtsschutzversicherung.
Facebook-Klage: zwei Vorgänge, getrennte Wege
Kurz gesagt: Hatten Sie 2018 oder 2019 ein Facebook-Konto mit hinterlegter Telefonnummer, kann Sie das Datenleck betreffen – dazu gibt es die Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), NOVALEX vertritt hier nicht. Nutzen Sie Facebook oder Instagram oder haben Sie sie seit Mai 2018 genutzt, kann Sie das Tracking betreffen – dann kommen eine eigene Klage oder eine Verbandsklage in Betracht. Beides kann zugleich zutreffen.
Datenleck: Profildaten mit Telefonnummer, 2021 veröffentlicht
Woran Sie es erkennen:
- Sie hatten 2018 oder 2019 ein persönliches Facebook-Konto.
- Darin war Ihre Telefonnummer hinterlegt. Dass nur Sie selbst die Nummer sehen konnten, schließt eine Betroffenheit nicht aus.
- Seit 2021 melden sich auffällig oft Unbekannte per SMS oder Anruf. Das beweist nichts, kann aber ein Hinweis sein.
Was Sie tun können: Die Musterfeststellungsklage des vzbv zum Datenleck – bei den Verbraucherzentralen „Sammelklage“ genannt – ist beim Hanseatischen Oberlandesgericht in Hamburg anhängig (Az. 11 VKl 1/24). Am 24. Juni 2026 hat das Gericht das Verfahren ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union Fragen zur Zulässigkeit dieser Verbandsklage vorgelegt. Ob Sie sich derzeit anmelden können, erfahren Sie im Verbandsklageregister des Bundesamts für Justiz und auf der Seite der Verbraucherzentralen; dort prüft ein Klage-Check auch, ob Sie teilnehmen können.
NOVALEX vertritt in dieser Sache nicht.
Tracking: Daten von fremden Websites und Apps
Woran Sie es erkennen:
- Sie nutzen Facebook oder Instagram oder haben eines davon seit dem 25. Mai 2018 genutzt, und Sie wohnen in Deutschland. Anders als beim Datenleck kommt es weder auf die Jahre 2018 und 2019 noch auf eine hinterlegte Telefonnummer an.
- Sie besuchen Websites und Apps anderer Unternehmen. Viele davon binden Meta Business Tools ein, etwa das Meta-Pixel oder Schnittstellen wie die Conversions API, über die ein Anbieter Daten von seinem eigenen Server an Meta schickt.
- Klicken müssen Sie dort nichts: Nach den Feststellungen des Oberlandesgerichts Hamm gelangen bestimmte technische Standarddaten schon beim Aufruf einer solchen Website oder App automatisch an Meta.
Was Sie tun können: Es gibt zwei Wege – eine Einzelklage oder die Verbandsklage des Verbraucherschutzvereins (VSV) aus Wien. Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung und wohnen Sie in Deutschland, können Sie bei NOVALEX wegen einer Einzelklage anfragen; wie eine solche Klage ausgeht, hängt vom Einzelfall ab. Über Klagen wegen der Business Tools haben Gerichte bisher so entschieden:
Oberlandesgerichte, die Meta verurteilt haben, sprachen zwischen 250 € und 3.000 € zu, meist zwischen 500 € und 1.500 € (Stand: 12. Oktober 2026). Landgerichte entschieden sehr unterschiedlich: Einige sprachen mehr zu, andere wiesen Klagen ab. Der Bundesgerichtshof hat noch nicht entschieden.
Ansprüche können verjähren. Wir prüfen das für Ihren Fall.
Einzelklage mit Rechtsschutz anfragen
Ohne Rechtsschutzversicherung können wir Sie in diesem Verfahren derzeit nicht vertreten. Die Anmeldung zur Verbandsklage beim Bundesamt für Justiz ist kostenlos; im Erfolgsfall erhält der Prozessfinanzierer dort einen Anteil.
Die Verbandsklage des VSV läuft ebenfalls vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (Az. 11 VKl 1/25); Bekanntmachung und Anmeldeformular finden Sie in der Bekanntmachung der VSV-Klage im Verbandsklageregister. Beides gleichzeitig geht nicht: Solange die Verbandsklage läuft, sperrt eine Anmeldung dort die eigene Klage zum selben Vorwurf (§ 11 Abs. 2 VDuG).
Beides – oder weder noch?
Datenleck und Tracking sind voneinander unabhängig: Wer von beidem betroffen ist, kann beide Wege getrennt prüfen. Im Verbandsklageregister ist außerdem eine dritte Verbandsklage gegen Meta bekanntgemacht; sie betrifft das Training von KI mit personenbezogenen Daten und KI-gesteuerte Systeme. Bei jeder der drei Klagen weist das Bundesamt für Justiz darauf hin, dass andere Sachverhalte nicht erfasst werden.
Ihr Konto wurde gehackt oder gesperrt? Darum geht es in keinem dieser Verfahren. Meta hat dafür eigene Hilfeseiten: „Ein gehacktes Konto wiederherstellen“ und „Mein persönliches Facebook-Konto wurde gesperrt oder deaktiviert“.
Facebook verklagen: was das praktisch heißt
Verklagt wird nicht „Facebook“, sondern die Meta Platforms Ireland Limited mit Sitz in Dublin, die Facebook und Instagram betreibt; gegen sie richten sich auch die hier genannten Verbandsklagen. Leben Sie in Deutschland, müssen Sie dafür nicht in Irland klagen: Sie können vor einem deutschen Gericht klagen (Art. 79 Abs. 2 Satz 2 DSGVO), auch beim Gericht Ihres gewöhnlichen Aufenthaltsorts (§ 44 Abs. 1 Satz 2 BDSG).
Kosten einer Klage wegen Tracking
Bei Rechtsschutz fragen wir die Kostenübernahme für Sie an. Ob und in welchem Umfang die Versicherung zahlt, entscheidet sie; eine Selbstbeteiligung richtet sich nach Ihrem Vertrag.
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Häufige Fragen
Kann ich Facebook verklagen?
Ja. Wer in Deutschland lebt, kann die Meta Platforms Ireland Limited, die Facebook betreibt, vor einem deutschen Gericht verklagen. Welcher Weg in Betracht kommt, hängt davon ab, ob es um das Datenleck oder um Tracking geht; ob eine Klage Erfolg hat, entscheidet das Gericht im Einzelfall.
Woran erkenne ich, ob ich vom Datenleck betroffen bin?
Betroffen sein kann, wer 2018 oder 2019 ein Facebook-Konto mit hinterlegter Telefonnummer hatte. Öffentlich sichtbar musste die Nummer nicht sein: Ob sich ein Profil über die Nummer finden ließ, hing von der Einstellung zur Suchbarkeit ab, und voreingestellt war dort „alle“. Ob Sie an der Klage des vzbv teilnehmen können, prüft der Klage-Check der Verbraucherzentralen.
Betreffen Datenleck und Tracking auch Instagram?
Das Datenleck betraf Facebook-Konten, und die Klage des vzbv bezieht sich nur auf Facebook-Nutzer. Die Datenerhebung über Business Tools betrifft dagegen beide Netzwerke; in diesen Fällen vertritt NOVALEX Facebook- wie Instagram-Nutzer, die in Deutschland wohnen und rechtsschutzversichert sind.
Kann ich wegen Datenleck und Tracking gleichzeitig vorgehen?
Ja. Die beiden Vorgänge werden getrennt verfolgt, und eine Anmeldung zur Klage des vzbv erfasst nur das Datenleck, nicht die Business Tools. NOVALEX vertritt dabei nur im Tracking-Teil und nur Mandanten mit Rechtsschutzversicherung.
Quellen
- Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 9. März 2026 – 8 U 21/25 (Feststellungen zu den technischen Standarddaten): Justiz-Online NRW
- Bundesamt für Justiz, Verbandsklageregister: Musterfeststellungsklage des vzbv gegen Meta Platforms Ireland Limited (Az. 11 VKl 1/24), dazu Stand des Verfahrens und Aussetzungsbeschluss vom 24. Juni 2026 (PDF)
- Bundesamt für Justiz, Verbandsklageregister: Abhilfe- und Musterfeststellungsklage des Verbraucherschutzvereins gegen Meta Platforms Ireland Limited (Az. 11 VKl 1/25)
- Bundesamt für Justiz: Liste der bekanntgemachten Verbandsklagen, darin die Abhilfeklage gegen Meta Platforms Ireland Limited zum KI-Training
- Verbraucherzentralen: Musterfeststellungsklage zum Facebook-Datenleck: Informationen und Klage-Check, Stand 30. Juni 2026
- Bundesgerichtshof: Pressemitteilung Nr. 218/2024 vom 18. November 2024 zum Datenschutzvorfall bei Facebook
- Verordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), Art. 79 Abs. 2, ABl. L 119 vom 4. Mai 2016, S. 1, in der Fassung der Berichtigung ABl. L 127 vom 23. Mai 2018, S. 2
- § 44 Bundesdatenschutzgesetz, gesetze-im-internet.de
- Facebook-Hilfebereich: „Ein gehacktes Konto wiederherstellen“ und „Mein persönliches Facebook-Konto wurde gesperrt oder deaktiviert“